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Auflagen für Vögel

Mindener Zierfisch & Vogelbörse

 

1.      Jeder Käfig ist mit einem gut sicht- und lesbaren sowie eindeutig zuzuordnenden Schild mit folgenden Angaben zu versehen

     deutscher Name, ggf. wissenschaftlicher Name

     Geschlecht

     Schutzstatus: WA I,WA II, BartSchV o.ä.

     Haltungshinweise, z.B. Nahrungsspezialisten. Dieses Schild ersetzt nicht eine fachkundige Beratung.

2.      Die Käfige müssen folgende Mindestanforderungen entsprechen:

     dreiseitig blickdicht geschlossen.

     sauber

     verletzungssicher (benachbarte Käfige müssen so beschaffen sein, das Tiere sich nicht verletzen können.)

     geeignete saubere Einstreu für die Aufnahme von Ausscheidungen   

3.      Die Fläche des Käfigs darf 16cm x 34cm x 29cm (b x l x h) nicht unterschreiten. Im übrigen gelten die min. Maße aus den Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutz Gesichtspunkten. Des BMELV vom 01.06.2006.

4.      Der Käfig muss so hoch sein, das die Tiere darin in natürlicher Haltung aufrecht sitzen können.

5.      Die Käfige für Vögel müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen quer zur Längsrichtung enthalten (außer Bodenvögel). Die Besatzdichte darf nur so groß sein, das mindestens 1/3 der Sitzstangen frei bleibt.

6.      Grundsätzlich dürfen nur etwa gleich große, untereinander verträgliche Tiere zu mehreren in einem Käfig untergebracht werden.

7.      Die Käfige sind außer bei schweren bodenlebenden Vogelarten mindestens in Tischhöhe (ca. 80 cm) aufzustellen. Der Abstand zu den Besuchern soll mindestens 50 cm betragen.

8.      Den Tieren muss ständig Futter und Wasser zur Verfügung stehen. Die Behälter sind sauber zu halten.

9.      Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen.

10.  Die Käfige müssen so abgedeckt sein, das ein ständiges hineingreifen verhindert wird.

11.  Im Freien ist ein ausreichender Witterungsschutz zu sorgen.

12.  Für die Abgabe der angebotenen Tiere sind ausreichend Transportbehältnisse bereitzuhalten.

13.  Für kranke und verletzte Tiere ist ein getrennter Raum zur Verfügung zu halten


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Auflagen für Fische

Mindener Zierfisch & Vogelbörse

 

1.      Durch das Herausfangen und Verpacken von verkauften Fischen entsteht ein erheblicher Wasserbedarf beim Nachfüllen der Verkaufsbecken und beim Füllen der Transportbeutel. Da Leitungswasser oft nicht geeignet ist, hat vorbereitetes Wasser zur Verfügung zu stehen. Alternativ müssen die Anbieter darauf hingewiesen, dass genügend Wasser mitgebracht werden muss. Die Wasserwerte (ph-Wert, Leitwert, GH und KH) des Veranstaltungsortes sollen den Teilnehmern vorab mitgeteilt werden.

2.      Es ist dafür zu sorgen, dass die Temperatur in den Fischbecken während des An-und Abtransports der Tiere nicht  absinkt. Es ist ggf. thermostabile Behälter, z.B. Kühlboxen, Styroporboxen o.ä. zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse durch Wärmeakkus oder Wärmflaschen zu temperieren. Sichtschutz ist erforderlich.

3.      Jedes Behältnis mit Tieren (auch Beutel) ist mit einem gut sicht- und lesbaren sowie eindeutig zuzuordnenden Schild mit folgenden Angaben zu versehen

     deutscher Name (falls vorhanden)

     wissenschaftlicher Name

     Haltungsansprüche (z.B. Nahrungsspezialisten, besondere Ansprüche an das Wasser)

     Verbreitungsgebiet / Zuchtform

       Dieses Schild ersetzt nicht die fachkundige Beratung. Es sind nur Behältnisse zugelassen, die von Ihrer Größe den Ansprüchen der angebotenen Tiere genügen. Behälter mit einem Wasservolumen von weniger als einem Liter dürfen nicht verwendet werden, empfehlenswert sind Becken ab 60cm Kantenlänge (54l).

4.      Durch geeignete technische Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Wassertemperatur den angebotenen Fischen zuträglich ist. Je nach Temperaturanforderung der Art muss das Aquarium während der Börse unter Umständen beheizt werden. An jedem Stand muss ein Thermometer vorhanden sein.

5.      In jedem Becken dürfen nicht mehr als 2 Arten mit vergleichbaren Haltungsansprüchen angeboten werden. Die Tiere müssen verträglich sein und etwa die gleiche Größe haben.

6.      Alle Becken sind mindestens in Tischhöhe (80cm) und so aufzustellen, dass die Fische nur von einer Seite und / oder oben besichtigt werden können (z.B. Papprückwand und Pappzwischenwände (z.B. Anstrich)

7.      Alle Aquarien müssen mit Rückzugsmöglichkeiten (z.B. Pflanzenteile, Pflanze im Topf, Stein, Tonscherbe o.ä.) und ggf. Bodengrund ausgestattet werden. Wird auf Bodengrund verzichtet, ist der Boden auf andere Weise undurchsichtig zu gestalten (z.B. Anstrich)

8.      Um ein starkes Absinken des Wasserspiegels während der Börse zu verhindern, ist nach Bedarf Wasser nachzufüllen. Für diesen Zweck ist ausreichend geeignetes Wasser bereitzuhalten.

9.   Die Abgabe und der Transport der Fische dürfen nur in geeigneten Fischtransportbeuteln mit abgerundeten Ecken erfolgen. Sicht- und Wärmeschutz (z.B. Zeitungspapier) sind erforderlich. Entsprechendes Verpackungsmaterial muss an jedem Stand vorhanden sein.


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